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Gestalte deine berufliche Zukunft neu

Unser Angebot für Berufskraftfahrer

Hier bist du genau richtig,
denn mit uns beginnt dein Start in eine neue berufliche Zukunft. Unser erfahrenes und kompetentes Team erleichtert dir den Weg zu deinem Führerschein und bietet dir den Erwerb aller Fahrlizenzen für einen Berufskraftfahrer im Personenverkehr oder einer Fachkraft im Fahrbetrieb an.
Zum Anmelden nutze bitte dieses Registrierungsmöglichkeit oder besuche uns direkt in einem unserer drei Standorte in Lüneburg-Kalternmoor, Deutsch Evern oder Scharnebeck.

Wir sind seit 2006 ihr Partner für alle Führerscheinklassen!

Rechtliche Voraussetzungen:

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BKF Fortbildung

Fahrzeugklasse: LKW & Bus



BKF Fortbildung - 5 Module (95)


Seit dem 11.09.2014 wird von gewerblichen LKW-Fahrern und seit dem 11.9.2013 von gewerblichen Busfahrern ein Zusatzeintrag mit dem Titel "95" im Führerschein verlangt.

Der Eintrag der 95 bedeutet: „Der Fahrer hat die Qualifikation für seinen Beruf“. Also eine deutliche Aufwertung des Berufes Kraftfahrer und auch des ausübenden Berufskraftfahrers selbst.
Zur Erlangungen dieser Aufwertung in deinem Führerschein muss ein Seminar mit fünf Themenmodulen alle fünf Jahre absolviert werden.

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Beschleunigte Grundqualifikation

Fahrzeugklasse: LKW & Bus



Beschleunigte Grundqualifikation für LKW-Fahrer


LKW-Fahrer, die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE neu erworben haben, benötigen die sogenannte "Beschleunigte Grundqualifikation", um Fahrten im gewerblichen Güterverkehr und auch im Werkverkehr durchführen zu dürfen.
Für Busfahrer trat dieses Gesetz schon ein Jahr früher ab dem 10.9.2008 in Kraft.

Wir bieten sämtliche für deine Berufskraftfahrertätigkeit notwendigen Kurse in unserer Fahrschule an und informieren dich gerne.

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Führerscheinklasse C

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/161/2021



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig und die Eingeschlossene Klasse ist C1.

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Führerscheinklasse CE

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/161/2021



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre und der Vorbesitz der Führerscheinklasse C ist notwendig.
Die eingeschlossenen Klassen sind BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

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Führerscheinklasse D

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/127/2020



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre und der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.
Die eingeschlossene Klasse ist D1.

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Führerscheinklasse DE

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/127/2020



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre und der Vorbesitz der Führerscheinklasse D ist notwendig.
Die eingeschlossenenn Klassen sind BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

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