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Alle Motorrad-Führerscheinklassen im Überblick

Mit uns beginnt dein Start in ein Leben der völligen Freiheit.
Unser erfahrenes und kompetentes Team erleichtert dir den Weg zu deinem Motorradführerschein und bietet dir den Erwerb aller von diesen Fahrzeugtyp relevanten Fahrlizenzen.

Für weitere Informationen nutze bitte den Kontaktbereich dieser Webseite oder besuche uns in einem unserer drei Standorte.

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Führerscheinklasse A

Fahrzeugklasse: Motorrad



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre (für den Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2).

Auch eingeschlossen sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre und die eingeschlossenen Klassen sind A2, A1 und AM.






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Führerscheinklasse A1

Fahrzeugklasse: Motorrad



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Ausserden enthalten sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und die eingeschlossene Klassen ist AM.






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Führerscheinklasse A2

Fahrzeugklasse: Motorrad



Die Rechtsgrundlage


Enthalten sind Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und die eingeschlossenen Klassen sind A1 und AM.






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Führerscheinklasse AM

Fahrzeugklasse: Roller oder Moped



Die Rechtsgrundlage


Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet.
Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Dabei dürfen die Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, ein Hubraum max. 50 ccm und eine Nutzleistung max 4 KW nicht überschreiten.






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