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Starte jetzt deine neue Karriere

Alle Lastkraftwagen-Führerscheinklassen im Überblick

Mit uns beginnt dein Start in eine Karriere als Lastkraftwagenfahrer.
Unser erfahrenes und kompetentes Team erleichtert dir den Weg zu deinem Traumjob und bietet dir den Erwerb aller relevanten Fahrlizenzen.

Für weitere Informationen nutze bitte den Kontaktbereich dieser Webseite oder besuche uns in einem unserer drei Standorte.

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Führerscheinklasse C

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/161/2021



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig und die Eingeschlossene Klasse ist C1.






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Führerscheinklasse C1

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/161/2021



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.






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Führerscheinklasse C1E

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/161/2021



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen und die zulässige Masse der Fahrzeug-kombination 12 000 kg nicht übersteigen. Ausserden wenn das Fahrzeug der Klasse B aus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg die zulässige Masse der Fahrzeugkombination von 12 000 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und der Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 ist notwendig.
Die eingeschlossenen Klassen sind BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.






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Führerscheinklasse CE

Arbeitsagentur-Maßnahmennummer: 251/161/2021



Die Rechtsgrundlage


Eingeschlossen sind Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre und der Vorbesitz der Führerscheinklasse C ist notwendig.
Die eingeschlossenen Klassen sind BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.






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